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BFH, 19.10.1984 - III B 44/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 24.03.1981 - VII B 64/80
Akteneinsicht - Beschwerde - Finanzgericht
Auszug aus BFH, 19.10.1984 - III B 44/83
Es ist auch möglich, die Akten bei einer Behörde des Ortes einzusehen, an dem der Prozeßbevollmächtigte seine Kanzlei hat (vgl. BFH-Beschluß vom 24.3.1981 VII B 64/80).
- BFH, 15.01.1996 - VI B 147/94
Gewährung von Akteneinsicht und Versendung der Akten
Deshalb wurde die Versendung von Akten in das Büro des Bevollmächtigten im BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1984 III B 44/83 (nicht veröffentlicht) zusätzlich mit der Begründung abgelehnt, daß es sich bei dem streitigen Antrag wegen einer bereits zuvor erfolgten Einsichtsgewährung nur noch darum habe handeln können, sich über die Vollständigkeit der eigenen Akten zu vergewissern.